Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV):

Seit dem 13. Dezember 2014 müssen die Vorschriften der EU-Verordnung 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel ( Lebensmittel-Informationsverordnung oder LMIV) eingehalten werden.

Diese beinhaltet das Zutatenverzeichnis, Hervorhebung allergener Zutaten, Bezeichnung des Lebensmittels (Sichtfeld), Nettofüllmenge (Sichtfeld), Mindeshaltbarkeitsdatum sowie Name und vollständige Anschrift des Inverkehrbringers.

Alle Pflichtangaben müssen deutlich, gut lesbar und mit einer Mindestschriftgröße von 1,2 mm bezogen auf die „x-Höhe“ erfolgen. Ist die größte Oberfläche der Verpackung kleiner als 80 cm² ist die Mindestschriftgröße 0,9 mm.

Bei Kleinstverpackungen – das bedeutet weniger als 10 Quadratzentimeter bei der größten Oberfläche – müssen nur die wichtigsten Pflichtangaben angebracht werden (Bezeichnung des Lebensmittels, Nettofüllmenge, Mindesthaltbarkeitsdatum) – jedoch auch in der Schriftgröße von 0,9 mm bezogen auf das kleine x.

Unter- und Überlieferung:
Aus technischen Gründen lassen sich Unter- und Überlieferungen bis zu 10% der Gesamtmenge nicht verhindern.

Verderbliche Lebensmittel:
Wir weisen darauf hin, dass Lebensmittel vom Umtausch ausgeschlossen sind. Prüfen Sie die Ware sofort nach Eingang und geben Sie Beanstandungen innerhalb von 24 Stunden bekannt.

Spätere Reklamationen können nicht anerkannt werden. Sobald die Lebensmittel unser Haus verlassen, sind sie außerhalb unserer Kontrolle. Dafür können wir weder eine qualitative noch lebensmittelrechtliche Verantwortung übernehmen.

Schäden:
Speditionsschäden sind auf dem Frachtbrief sofort bei Anlieferung zu vermerken und vom anliefernden Spediteur zu bestätigen. Schäden an Paletten, die nicht auf dem Frachtbrief vermerkt sind, können als Speditionsschaden nicht geltend gemacht werden. Achten Sie bei Anlieferung auf saubere und ordentliche Verzurrung und Folierung. Unregelmäßigkeiten müssen sofort notiert und fotografiert werden.